- Standort: Im Moore 23, Hannover-Nordstadt
- Ca. 20 Millionen € Baufinanzierung
- Arbeitsplätze für weit über 100 Personen
- Baubeginn: 2023
- Geplante Fertigstellung: 2026
Wissenschaftsreflexion bedeutet, über Wissenschaft selbst zu forschen, warum, was und wie erforscht wird, und darüber zu reflektieren, welche gesellschaftlichen Folgewirkungen sich daraus ergeben. An der Leibniz Universität Hannover ist dieser Forschungsschwerpunkt interdisziplinär ausgerichtet. Forschende aus Soziologie, Philosophie, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Didaktik und Bildungsforschung arbeiten zusammen, um die Bedingungen, Rolle und gesellschaftliche Verantwortung von Wissenschaft sowie die Verantwortung der Gesellschaft gegenüber Wissenschaft zu untersuchen. Die Forschungsergebnisse werden mit den verschiedenen Akteuren des wissenschaftlichen Feldes und der breiten Öffentlichkeit geteilt und diskutiert.
Der Forschungsbau Forum Wissenschaftsreflexion befindet sich direkt am Hauptcampus der Leibniz Universität im Herzen der hannöverschen Nordstadt und in unmittelbarer Nachbarschaft zum Historischen Seminar und dem Institut für Soziologie. Die Grundsteinlegung fand am 6. Juli 2023 statt, das Richtfest wurde am 5. Juni 2024 gefeiert. Neben Wissenschaftler:innen aus dem Institut für Soziologie, dem Institut für Philosophie, dem Centre for Ethics in the Life Sciences (CELLS) und dem Leibniz Center for Science and Society (LCSS), werden auch Forschende aus dem Lab Knowledge Infrastructures (TIB) und das Forschungsdatenzentrum des DZHW (fdz-DZHW) einziehen. Auf diese Weise werden inhaltliche und infrastrukturelle Forschung auf innovative Weise miteinander verschränkt. Im Forschungsbau stehen künftig ausreichend Büros und Kommunikationsflächen (Besprechungsräume, Vortragsraum, Wissenswerkstatt, Agora) bereit, um gemeinsam interdisziplinär zu forschen und originelle Ideen zu entwickeln.
Die Gesamtkosten des Baus liegen bei ca. 20 Millionen €, die sich auf Bund und das Land Niedersachen verteilen (Förderung nach Artikel 91b Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz).